05.08.2014 16:53

US-Urteil: NIFIS warnt vor Datenausspähung in Europa

US-Zugriff auf Kundendaten, die in Europa gespeichert sind, widerspricht deutschen und europäischen Datenschutzvorschriften

Frankfurt am Main, 4. August 2014 – Die Nationale Initiative für Informations- und Internet-Sicherheit e.V. (NIFIS) warnt auf Grund eines aktuellen US-Gerichtsurteils verstärkt vor US-Cloudanbietern. Demzufolge müssen die Unternehmen auch dann die Kundendaten an US-Behörden herausgeben, wenn diese in Europa gespeichert sind. Laut NIFIS-Vorsitzendem Rechtsanwalt Dr. Thomas Lapp widerspricht dies deutschen und europäischen Datenschutzvorschriften. „Der Richterspruch zeigt, dass US-Behörden weltweit Zugriff auf Kundendaten haben, ohne Einschränkung“, betont Lapp. Es sei daher eine einfache Mildmädchen-Rechnung: US-Firmen, die nicht mehr den Schutz der Daten garantieren können, sollten als Dienstleister gemieden werden.

Durch das Gerichtsurteil hat nach Ansicht von Lapp das Thema Datenausspähung eine neue Qualität erreicht: „Die Herausgabe von Kundendaten wird nunmehr auch von richterlicher Seite aus unterstützt.“ Zwar ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Jedoch gehen Experten davon aus, dass hierdurch ein Präzedenzfall geschaffen wird, der weitreichende Konsequenzen haben wird: „US-Unternehmen können daher künftig nicht mehr garantieren, dass die von ihnen verwalteten Kundendaten nicht von US-Behörden eingesehen werden – selbst, wenn die Daten im Ausland lagern“, fügt der NIFIS-Vorsitzende hinzu. Zu Recht befürchten die US-Cloudanbieter durch den neuerlichen Richterspruch weitreichende Konsequenzen: „Es geht hier um immense Einbußen im Milliardenmarkt Cloud Computing“, da ist sich Lapp sicher.

 

 


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