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In letzter Zeit wird verschiedentlich betont, man solle der Rolle des „admin-c“ mehr Aufmerksamkeit schenken. Wird da etwas unnötig dramatisiert, oder halten Sie diesen Appell für berechtigt?
Prof. Dr. Maximilian Herberger:
Da wird bestimmt nichts überdramatisiert, der Appell ist vollständig berechtigt. Ich habe Fälle erlebt, in denen der admin-c nicht wusste, dass er zum admin-c bestellt worden war. Desgleichen habe ich Fälle erlebt, in denen die verantwortliche Unternehmensführung nicht wusste, wer als admin-c für die Website des Unternehmens Verantwortung trug. Da kann unternehmensorganisatorisch etwas nicht in Ordnung sein.
Die Frage ist deswegen so bedeutsam, weil der admin-c über eine echte Vollmacht verfügt. Die DENIC-Antragsformulare stellen dies zweifelsfrei klar:
„Der administrative Ansprechpartner (admin-c) ist die vom Domaininhaber benannte natürliche Person, die als sein Bevollmächtigter berechtigt und gegenüber DENIC auch verpflichtet ist, sämtliche die Domain betreffenden Angelegenheiten verbindlich zu entscheiden.“
Da die Domain ein werthaltiges Wirtschaftsgut ist, muss sichergestellt sein, dass nur zum admin-c bestellt werden kann, wer auch nach den sonstigen unternehmensinternen Regeln mit einer solchen umfassenden Vollmacht ausgestattet werden dürfte. Zugleich muss dafür Sorge getragen werden, dass der admin-c sich der Folgen seiner verantwortungsvollen Position bewusst ist und dass mögliche Haftungsrisiken mit ihm abgeklärt worden sind. Es versteht sich auch von selbst, dass – anders als verschiedentlich zu beobachten – der admin-c in aller Regel dem eigenen Unternehmen angehören sollte. Die im Rahmen gängiger IT-Outsourcing-Maßnahmen anzutreffende Praxis, einen admin-c beim IT-Dienstleister zu bestellen, ist keinesfalls empfehlenswert.
Schließlich gilt es noch zu beachten, dass der admin-c unter bestimmten Umständen in Hinsicht auf die Domain betreffende Fragen verklagt werden kann. Die Einzelheiten sind kompliziert (vgl. Markus Junker). Es ist auf jeden Fall angezeigt, diesbezüglich anwaltlichen Rat einzuholen.
Summa summarum: Es gehört zur juristischen Unternehmenskultur, der
Rolle des admin-c gebührende Aufmerksamkeit zu widmen, vielleicht
mehr Aufmerksamkeit als bisher.
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