30.06.2023 13:21

NIFIS gibt Positionspapier zur Erarbeitung einer prototypischen eIDAS 2.0- konformen Infrastruktur für digitale Identitäten ab

Von: Lapp

Das Bundesministerium des Inneren und für Heimat hat ein Diskussionspapier zur Erarbeitung einer prototypischen eIDAS 2.0-konformen Infrastruktur für digitale Identitäten vorgelegt

Die Nationale Initiative für Informations- und Internet-Sicherheit (NIFIS e.V.) ist eine herstellerunabhängige Selbsthilfeorganisation der Wirtschaft, die Unternehmen im Kampf gegen die wachsenden Gefahren aus dem Internet technisch, organisatorisch und rechtlich stärken möchte. Ziel ist es, die Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität von Daten in digitalen Netzwerken zu fördern und sicherzustellen. NIFIS hat sowohl Anwender als auch Anbieter unter den Mitgliedern. Gern beteiligen wir uns.

 

Bürgerinnen und Bürger, sowie staatliche und private Organisationen haben ein Bedürfnis danach, sichere elektronische Identitäten zur Kommunikation und zum elektronischen Rechtsverkehr nutzen zu können. Immer häufiger trifft man auf Angebote, sich mit seinem Konto bei Google, facebook etc. zu anderen Diensten anzumelden. Diesen Angeboten sollten sichere elektronische Identitäten als Alternative gegenübergestellt werden. Mit der eIDAS VO 2.0 und den darin geregelten neuen EU Digital Identity Wallets steht ein ambitioniertes Projekt auf der Tagesordnung, das in einem durchaus engen Zeitrahmen zu einem Erfolg gebracht werden soll. Dadurch kann Europa weltweit einen Maßstab für elektronische Identitäten setzen.

 

Aktuell werden die durch die eIDAS VO geschaffenen Möglichkeiten in der Praxis nur unzureichend genutzt. Die eIDAS VO ist nahezu unbekannt und die auf ihr basierende Infrastruktur wird zu wenig beachtet. Neben dieser Infrastruktur sind vielfältige andere „Identitäten“ geschaffen worden, die jeweils eigenständig und nicht miteinander kompatibel sind. Die Justiz hat mit SAFE (secure access to federal ejustice) ein eigenes Identitätssystem geschaffen, auf dessen Basis elektronische Kommunikation über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach EGVP abgewickelt wird. Ursprünglich wurde erklärt, EGVP sei als geschlossenes System aufgrund nationalen Rechts nach Art. 2 Abs. 2 eIDAS vom Anwendungsbereich ausgenommen. Inzwischen sind nicht nur Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Gerichte und Behörden, sondern über das eBO (besonderes elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach) auch alle Bürger eingebunden, sodass kein geschlossenes System mehr gegeben ist. Auch im Bereich des Onlinezugangs nach dem Onlinezugangsgesetz sowie dem E-GovernmentG gibt es Anwendungsfelder.

 

Bei der praktischen Umsetzung sollten Aspekte des Datenschutzes und der IT-Sicherheit ausreichend berücksichtigt werden, um ein ausreichendes Maß an Vertrauen zu gewährleisten. Neben Vertrauen sind Anwenderfreundlichkeit und klare Nutzungsvorteile essenzielle Voraussetzungen, um wirtschaftlich tragfähige Geschäftsmodelle aufzubauen. Die Einführung von Fax und Smartphones haben gezeigt, dass anwenderfreundliche Technik mit klar erkennbarem Nutzen nicht auf Technikfeindlichkeit trifft, sondern schnell im Alltag Platz findet.

 

Als Repräsentanten für die Workshops benennen wir

Rechtsanwalt Dr. Thomas Lapp, Fachanwalt für Informationstechnologierecht,

Vorsitzender NIFIS, Mitglied im Vorstand des Deutschen EDV Gerichtstages, Mitglied im Ausschuss elektronischer Rechtsverkehr des deutschen Anwaltvereins, Mitglied der gemeinsamen Kommission elektronischer Rechtsverkehr, Autor BeckOK IT-Recht (Borges/Hilber) zu eIDAS und Vertrauensdienstegesetz.


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